Notarin

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Unsere Notarstelle 

Soweit es die gesetzlichen Anforderungen an das Beurkundungsverfahren zulassen, können wir unsere örtlichen Gegebenheiten den jeweils erforderlichen Sicherheitsregelungen anpassen und auf diesem Wege sicherstellen, dass der Urkundsgewährungsanspruch ebenso wie gesundheitliche Belange gewahrt werden.
Einzig zu beachten ist, dass die Niederschrift stets in Gegenwart des Notars verlesen wird. Dazu ist es nicht unbedingt erforderlich, dass sich der Notar und die Beteiligten im selben Raum befinden. Es ist allein erforderlich, dass sich der Notar und die Beteiligten sehen und hören können und der Notar die Kontrolle über das Beurkundungsgeschehen ausüben kann. Dies kann bei uns gewährleistet werden.
Als Notarin bietet Dr. Gabriele Komp Ihnen kompetente Beratung und die Gestaltung von Kauf- und Überlassungsverträgen, familienrechtliche Regelungen, erbrechtliche und vorsorgende Regelungen, gesellschafts- und handelsrechtliche Verträge, Unternehmensumwandlungen und Unternehmenskaufverträge, registerbezogene Vorgänge (Handelsregister, Vereinsregister) sowie alle weiteren notariellen Beglaubigungen und Vorgänge, die einer qualifizierten notariellen Gestaltung bedürfen.
Wie einfach ein Grundstückskauf sein kann, zeigt ein Video der Bundesnotarkammer.

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