Rechtsanwaltskosten

Rechtsberatung ist natürlich mit Kosten verbunden. Diese sind aber oft nicht so teuer, wie Sie vielleicht meinen. Hier ein paar Hinweise:
Beratungshilfe
Wenn Sie finanziell knapp sind, können Sie in vielen Fällen auch Beratungshilfe beantragen. Dies können Sie selbst, indem Sie beim nächsten Amtsgericht einen Antrag auf einen Beratungshilfeschein stellen. Sie benötigen hierzu Ihre Einkommensnachweise und Nachweise über Zahlungsverpflichtungen (Miete, Kreditabträge, Versicherungen etc.). Mit diesem Beratungshilfeschein können Sie sich sodann an einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl wenden. Ihr Eigenanteil an den Kosten beträgt dann derzeit 15 EUR.
Bitte beachten Sie, dass Sie einen Beratungshilfeschein für jeden einzelnen Rechtsfall benötigen. Wenn Sie beispielsweise eine Frage zum Unterhalt haben und zugleich eine Frage zu Ihrer Nebenkostenabrechnung, so sind dies zwei unterschiedliche Rechtsfälle, wofür Sie zwei Beratungshilfescheine benötigen.
In Steuersachen gibt es üblicherweise keine Beratungshilfe!
Prozesskostenhilfe
Wenn es zum Prozess kommt und Sie klagen müssen oder verklagt werden, und Sie sich Rechtsbeistand nicht leisten können, gibt es die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Hier helfen wir Ihnen bei den Formularen. Über den Antrag entscheidet sodann das Gericht. Wenn Sie Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt bekommen, ist dies praktisch ein zinsloser Kredit. Sollten Sie innerhalb der nächsten Jahre wieder mehr verdienen, müssen Sie dies melden und möglicherweise dann Raten zahlen. Das Gericht kann auch entscheiden, dass Sie jetzt schon Raten zahlen können und wird entsprechend beschließen.
Wichtig: Die Prozesskostenhilfe wird nur gewährt, wenn Ihr Anliegen Aussicht auf Erfolg hat und es deckt nur die Kosten Ihres Rechtsanwaltes. Wenn Sie den Prozess am Ende doch verlieren, dann werden Ihnen gleichwohl die Kosten der Gegenseite auferlegt.
Außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren
Rechtsanwälte sind grundsätzlich gehalten, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abzurechnen. Die Kosten richten sich dabei nach dem Streitwert - also dem Wert, den die Rechtssache hat -. In manchen Fällen sind die Werte gesetzliche vorgeschrieben. Beispielsweise gilt bei Unterhaltssachen der Jahresbetrag des zu zahlenden Unterhaltes als Streitwert. Dieser Wert wird sodann mit den Tabellen verglichen und es ergibt sich die Regelgebühr. Daneben  gibt es jedoch die Möglichkeit einer Gebührenvereinbarung mit einer individuellen Streitwert-Festsetzung, einem Pauschalhonorar oder einer Zeitvergütung. Sprechen Sie uns auf die Kosten an.
Gerichtliche Rechtsanwaltsgebühren ohne Prozesskostenhilfe
Die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung richten sich immer nach dem RVG und dem vom Gericht letztendlich festgestellten Streitwert.

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