Hilfsmittel für Behinderte

Sie haben eine Behinderung oder ein Kind mit Behinderungen und benötigen ein Hilfsmittel?
In vielen Fällen wird die Krankenkasse auf ein entsprechendes Rezept Ihres Arztes bei dem das Hilfsmittel und die Hilfsmittelnummer genannt ist die Kosten für das erforderliche Hilfsmittel übernehmen.
Leider zeigt die Erfahrung, dass in vielen Fällen die Krankenkasse den Antrag zunächst ablehnt. Dies kann in einem einfachen Ablehnungsschreiben erfolgen oder in einem förmlichen Ablehnungsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung.
Bei einer Ablehnung mit Rechtsmittelbelehrung müssen Sie binnen eines Monats Widerspruch einlegen.
Bei einer Ablehnung ohne Rechtsmittelbelehrung können Sie ein Jahr lang Widerspruch einlegen.
Wir raten Ihnen, sich immer anwaltlichen Rat zu holen und vorsorglich Widerspruch einzulegen bevor Fristen versäumt werden. Der Widerspruch kann auch zunächst nur zur Fristwahrung eingelegt werden und die Begründung nachgereicht werden. In vielen Fällen erfolgt eine Bewilligung des Hilfsmittels nach Widerspruchseinlegung mit einer entsprechenden Begründung.
Scheuen Sie sich nicht, diese rechtlichen Mittel einzusetzen! Sie haben in vielen Fällen, die zunächst abgelehnt werden, einen Anspruch auf die Leistung. Es ist unbeachtlich, ob die Krankenkasse bereits viele Aufwendungen und Kosten wegen Ihnen oder Ihrem Kind hatten. Denn die gesetzlich zugesicherten Leistungen sind ein Teil der Solidargemeinschaft aller Bürger und keine Wohltat der Krankenkasse.

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